
Die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland ein Teilbereich der Sozialversicherung. Sie wurde ins Leben gerufen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abzusichern und die Gesundheit des Arbeitnehmers kurzfristig wiederherzustellen. Die gesetzliche Grundlage für die Unfallversicherung ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches. Die Grundlage für eingetretene Berufskrankheiten ist die Berufskrankheitenverordnung.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Über die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitnehmer, Kinder einer Kindertagesstätte, Schüler und Studenten pflichtversichert. Auch Landwirte, Auszubildende und Pflegepersonen sind über die Unfallversicherung geschützt. Nicht pflichtversichert sind hingegen Selbstständige und Freiberufler, die jedoch über eine freiwillige Mitgliedschaft Leistungen erhalten können. Einzige Ausnahme der Selbstständigen ist die Berufsgruppe der Friseure, die aufgrund ihres hohen Risikos für Berufskrankheiten einer Versicherungspflicht unterliegen.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt dabei Leistungen lediglich bei einem Arbeitsunfall, bei Wegeunfällen, die auf der Strecke vom Wohnort zur Arbeitsstätte geschehen sowie bei Berufskrankheiten. Hierbei ist jedoch wichtig, dass die jeweilige Berufskrankheit über die Berufskrankheitenverordnung anerkannt wurde.
Unter Umständen kann es in einigen Situationen auch zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn bei Wegeunfällen nicht der direkte Weg genommen wurde, sondern eine längere Unterbrechung oder aber eine Abweichung vorliegt. Auch bei grober Fahrlässigkeit oder aber einer vorsätzlichen Missachtung betrieblicher Vorschriften kann der Versicherungsschutz unter Umständen gefährdet sein.
Daher ist die Absicherung durch eine privaten Unfallversicherung zwingend erforderlich.
Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (sog. Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung und/oder als lebenslangen monatlichen Rente (als Nettolohnfortzahlung durch Verlust oder Reduzierung der Arbeitskraft nach einem Unfall). Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Die Bemessung der Invalidität geschieht nach der vertraglichen vereinbarten sog. Gliedertaxe.
Beispiele: Ein Radfahrer kommt von der Fahrbahn ab und prallt auf die Bordsteinkante. Dadurch wird er so schwer verletzt, dass nach diesem Unfall querschnittsgelähmt bleibt und sein Leben im Rollstuhl verbringen muss. Durch den Abschluss seiner privaten Unfallversicherung bekommt er eine Kapitalzahlung und eine lebenslange monatliche Unfallrente ausgezahlt. Hätten er oder auch andere Unfallgeschädigte keine Private Unfallversicherung, könnten sie sich bspw. den behindertengerechten Umbau der Wohnung, die laufenden Lebenshaltungskosten wie Miete oder laufende Finanzierungskosten, behindertengerechtes Auto nicht leisten und stände somit auch noch finanziell vor einem Abgrund.