
Wöchentlich neue Urteile, mit den man nicht rechnet – komplexere Gesetze – undurchsichtige, schwammige Verordnungen!
In Privaten Angelegenheiten wie einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kann eine Rechtsstreitigkeit sehr teuer werden, da mit dem anfallenden Streitwert und den einzelnen Instanzen auch die Prozesskosten in die Höhe steigen.
Der Ausgang eines Prozesses ist oft ungewiss - und wer verliert, bleibt auf den Kosten sitzen.
Häufig können auch berechtigte Ansprüche nicht durchgesetzt werden, weil die finanziellen Mittel fehlen.
Damit fehlt die Chancengleichheit vor Gericht, die aber durch den Abschluss einer Rechtschutzversicherung für den Privat-, Berufs- Verkehrs-, und Haus-/Grundstücks-/Wohnungsbereich wiederhergestellt werden kann.
Eine solche Absicherung kann u.a. folgende Aspekte beinhalten:
- Schadensersatzrechtsschutz, z.B. Verkehrsunfall, Sturz im Supermarkt, Falschberatung beim Aktienkauf, Schmerzensgeld wegen Beleidigung
- Arbeitsrechtsschutz, z.B, Kündigung des Versicherungsnehmers, fehlerhaft (oder gar nicht) ausgestelltes Arbeitszeugnis, Nichtzahlung von Lohn / Gehalt, Beihilfe-Streitigkeit eines Beamten, Betriebsrentenstreitigkeiten
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, z.B. Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen, Streitigkeiten aus Darlehensverträgen
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: Werbungskosten werden bei der Einkommensteuererklärung nicht anerkannt; die Gemeinde erhöhte die Kosten für die Abwasserentsorgung; die Zollbehörden erheben Einfuhrzölle
- Sozialgerichts-Rechtsschutz: Streitigkeiten aus der gesetzlichen Sozialversicherung – die Erwerbsminderungsrente wird nicht anerkannt, das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist falsch berechnet, die BfA oder LVA übernimmt eine Reha-Maßnahme nicht; dem Schwerbehinderten wird die Eintragung von Merkzeichen oder die Erhöhung des Grades der Behinderung nicht anerkannt
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: Alles rund um den Führerschein – Erteilung, Entzug, Einschränkungen, Auflagen etc.
- Straf-Rechtsschutz, z.B. fahrlässige Körperverletzung
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Lärmbelästigung, Gurtpflicht
Beratungsrechtsschutz: Ändert sich die Rechtslage des Versicherten im Bereich des Familienrechts, Lebenspartnerschaftsrechts oder Erbrechts, werden idR die Kosten der anwaltschaftlichen Beratung bis zu einer bestimmten Höhe übernommen.