Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsabsicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.
Im Allgemeinen verfolgt eine Berufsunfähigkeitsabsicherung den Zweck, im Falle des Eintritts derer Voraussetzungen einen individuellen Abstieg des Versicherten im Berufsleben zu verhindern.

Das geschieht durch (Teil-)Abdeckung des Bedarfs, der dadurch entsteht, dass der Versicherte aufgrund seiner Berufsunfähigkeit nicht mehr am Erwerbsleben teilhaben kann. Er soll im Versicherungsfall einen gewissen materiellen Ausgleich erhalten, d.h. der Arbeitskraftverlust infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall soll durch die Nettolohnfortzahlung ausgeglichen werden.
Versichert ist bei einer Berufsunfähigkeitsabsicherung die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf seinen zuletzt ausgeübten Beruf oder auf eine andere Tätigkeit, die der Versicherungsnehmer (mittlerweile) tatsächlich ausübt. Versichertes Risiko ist der (teilweise) Wegfall der Berufsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen zu zumindest 50 %. 

Für alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, besteht nur noch ein sehr begrenzter Schutz im Hinblick auf die Erwerbsunfähigkeit, so dass für diese Personen der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung idR zwingend erforderlich ist.

Die Dread-Disease-Versicherung (übersetzt „Versicherung gegen schwere Krankheiten“) ist eine Personenversicherung, deren Leistung bei Eintritt von fest definierten schweren Krankheiten der versicherten Person ausgezahlt wird (z. B. Krebs).

In Deutschland ist die Versicherungsform erst seit 1993 zum Vertrieb zugelassen und wird von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten.
Die deutsche Bezeichnung Schwere-Krankheiten-Vorsorge ist insofern etwas irreführend, da bei dieser Versicherung idR nicht nur Krankheiten im eigentlichen Sinne (wie z. B. schwere Formen von Krebs, Multiple Sklerose, Lebererkrankungen, Lungenerkrankungen, Parkinson-Krankheit, Arthritis, etc.) versichert sind, sondern auch andere Vorkommnisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Folgen schwerer Unfälle in der Deckung einer solchen Police enthalten sein können. Die Anzahl, die Art und versicherungsrelevante Definition der versicherten Risiken variiert unter den Versicherern stark.

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird keine monatliche Rente ausgezahlt, sondern idR eine fest vereinbarte Versicherungssumme einmalig nach der Diagnosestellung, unabhängig davon, ob die Arbeitskraft der versicherten Person eingeschränkt ist oder nicht.

Ein Vorteil der Dread-Disease-Versicherung ist, dass die Prüfung des Leistungsfalls einfacher und weniger zeitaufwendig ist als bei anderen Versicherungsformen. 

Für Personen, für die der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht oder nicht ohne Ausschluss möglich ist (häufig der Fall, wenn in der jüngeren Vergangenheit psychologische oder psychotherapeutische Beratungen in Anspruch genommen wurden), kann die Dread-Disease-Versicherung andererseits eine werthaltige Alternative sein, da für einen Abschluss aktuelle oder vergangene psychische Beschwerden in der Regel ohne Konsequenzen bei der Risikobeurteilung sind.